- Kenntnis
- Kẹnnt·nis die; -, -se; 1 meist Pl; das (gesamte) Wissen, das man von etwas hat <eingehende, gründliche Kenntnisse; seine Kenntnisse auffrischen, erweitern, vertiefen>: Seine Kenntnisse auf dem Gebiet der Atomphysik waren verblüffend|| -K: Fachkenntnis, Sachkenntnis, Sprachkenntnis2 nur Sg; das konkrete Wissen von etwas <Kenntnis von etwas erhalten, erlangen, haben; etwas entzieht sich jemandes Kenntnis>: Ohne Kenntnis der genauen Umstände kann ich keine Entscheidung treffen3 von jemandem / etwas Kenntnis nehmen bemerken, dass jemand / etwas da ist ≈ jemanden / etwas wahrnehmen ↔ jemanden / etwas übersehen: Er nahm von dem Unfall keine Kenntnis und fuhr weiter4 etwas zur Kenntnis nehmen etwas, das einem mitgeteilt wird, geistig verarbeiten, ohne danach etwas darüber zu sagen: Ich habe Ihren Einwand zur Kenntnis genommen. - Darf ich nun mit meinem Vortrag fortfahren?5 jemanden (nicht) zur Kenntnis nehmen ≈ jemanden (nicht) beachten: Sie begegnete mir häufig auf Kongressen, aber sie nahm mich nie zur Kenntnis6 jemanden (von etwas) in Kenntnis setzen geschr; jemandem etwas Wichtiges berichten ≈ jemanden (über etwas) unterrichten, informieren|| zu 1 kẹnnt·nis·reich Adj; nicht adv; zu 4 Kẹnnt·nis·nah·me die; -; nur Sg
Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.